Verkaufsverbot

Urteil: Acer und Asus dürfen in Deutschland keine PCs mehr verkaufen

Urteil: Acer und Asus dürfen in Deutschland keine PCs mehr verkaufen
Ein Urteil des Landgerichts München I hat direkte Folgen für deutsche Verbraucher. Denn Acer und wohl auch Asus haben den Verkauf von Laptops und PCs über ihre deutschen Shops gestoppt. Grund ist ein Patentstreit mit Nokia um Videocodierung.

Urteil: Acer und Asus dürfen in Deutschland keine PCs mehr verkaufen
Ein Urteil des Landgerichts München I hat direkte Folgen für deutsche Verbraucher. Denn Acer und wohl auch Asus haben den Verkauf von Laptops und PCs über ihre deutschen Shops gestoppt. Grund ist ein Patentstreit mit Nokia um Videocodierung.

Verkaufsstopp nach Münchner Urteil
Für deutsche Kunden, die derzeit die Anschaffung neuer Hardware planen, gibt es eventuell schlechte Nachrichten. Denn wieder einmal hat das Landgericht München I in einem Patentstreit im Sinne des Klägers entschieden. Wie zuletzt im Verfahren gegen Renault kam das Gericht zum Schluss, dass auch Acer, Asus und Hisense ein Patent von Nokia nutzten, ohne das Unternehmen dafür ordnungsgemäß zu bezahlen. Angesichts dessen haben die beiden taiwanischen Hersteller von Computer-Hardware den Verkauf von Notebooks und Desktop-PCs über ihren deutschen Online-Shop vorerst eingestellt.

Besucher der Acer- und Asus-Webseiten werden momentan nur mit einem Wartungshinweis begrüßt, während die Webshops im Hintergrund vermutlich angepasst und das Sortiment massiv zusammengestrichen wird. In absehbarer Zukunft wird zumindest Acer in Deutschland nur noch ein eingeschränktes Portfolio an Produkten anbieten.

Der Kern des Konflikts dreht sich um sogenannte standardessenzielle Patente (SEP). Nokia wirft Acer, Asus und Hisense vor, patentierte Technologien zur Videocodierung zu nutzen, ohne dafür angemessene Lizenzgebühren zu entrichten. Da sich der Kläger nur mit Hisense auf einen Lizenzvertrag einigen konnte, erließ das Gericht am 22. Januar 2026 eine Unterlassungsverfügung gegen die anderen beiden Unternehmen. Sollten die Hersteller dem Urteil zuwiderhandeln und die betroffenen Geräte weiterhin in Deutschland vertreiben, drohen empfindliche Ordnungsgelder oder Ordnungshaft für die Verantwortlichen.

Acer geht in die Offensive
Wie Notebookcheck berichtet, hat sich Acer für eine Gegenklage entschieden und prüft derzeit weitere rechtliche Schritte. Das Unternehmen gab in einer Stellungnahme an, geistiges Eigentum grundsätzlich zu respektieren, bezeichnete die aktuelle Situation jedoch als schwebendes Verfahren, in dem man eine faire Lösung anstrebe. Asus setzt den Patentstreit hingegen wohl fort.

Konkret geht es bei der rechtlichen Auseinandersetzung um das Patent EP2661892. Es beschreibt Methoden für den H.265-Standard, auch bekannt als HEVC (High Efficiency Video Coding). Dieser Standard ist essenziell für die effiziente Komprimierung von hochauflösenden Videodaten und kommt in nahezu jedem modernen Computer zum Einsatz, um 4K-Inhalte flüssig zu streamen oder zu verarbeiten.

Marktauswirkungen
Die Konsequenzen des Urteils für den deutschen Markt sind unmittelbar spürbar. Im offiziellen Acer- und Asus-Store dürften künftig nur noch Produkte erhältlich sein, die keine H.265-Funktionalität aufweisen oder anderweitig nicht von dem Patentstreit betroffen sind. Dazu zählen primär:

Monitore und Projektoren
Router und Netzwerkzubehör
E-Scooter und Gadgets
Peripheriegeräte

Laptops, Tablets und PC-Systeme verschwinden dagegen aus dem Direktvertrieb. Zwar sind Restbestände oft noch über Dritthändler wie Amazon oder MediaMarkt verfügbar, doch der Nachschub könnte ins Stocken geraten, da das Urteil in der Regel auch den Import und das Inverkehrbringen neuer Ware durch die Hersteller untersagt. Händler dürfen ihre Lagerbestände meist noch abverkaufen, erhalten aber keine neuen Lieferungen mehr.

Nokia klagt regelmäßig
Der Fall reiht sich in eine lange Liste von Patentstreitigkeiten ein, die Nokia in den letzten Jahren geführt hat. Seit dem Verkauf der eigenen Mobilfunksparte konzentriert sich das Unternehmen stark auf die Monetarisierung seines riesigen Portfolios an Mobilfunk- und Medientechnologie-Patenten, die unter anderem aus den renommierten Bell Labs stammen.

In der Vergangenheit führte das bereits zu Verkaufsverboten für Smartphones der BBK-Gruppe (Oppo, OnePlus, Vivo) und erzwang Anpassungen bei Amazons Fire-TV-Produkten. Selbst der Automobilriese Daimler wurde 2019 wegen Mobilfunktechniken in Fahrzeugen verklagt. Speziell München hat sich dabei als zentraler Austragungsort für solche Verfahren etabliert, da die dortigen Kammern für ihre patentfreundliche Rechtsprechung und zügige Verfahrensführung bekannt sind.

Quelle: https://winfuture.de/news,156838.html

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