E-Rechnung mit DATEV — Ihr Systemhaus in Düsseldorf bereitet Sie vor

ⓘ Wichtig: Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025

Alle inländischen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können — ohne Ausnahme. Die Sendepflicht folgt gestaffelt bis 2027. Handeln Sie jetzt.

E-Rechnungspflicht 2025 — Was jetzt gilt

Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich eingeführt. Das betrifft alle Unternehmen, die Geschäfte mit anderen inländischen Unternehmen abwickeln — unabhängig von der Größe.

Als freier DATEV-Lösungspartner seit 1995 begleiten wir Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfer und kleine und mittelständische Unternehmen in Düsseldorf und NRW bei der rechtssicheren Einrichtung der E-Rechnung in ihrer DATEV-Umgebung.

Die E-Rechnungsfristen im Überblick

Datum Was gilt? Betroffen
1. Januar 2025 Empfangspflicht für alle B2B-Rechnungen Alle inländischen Unternehmen
1. Januar 2027 Sendepflicht für alle B2B-Rechnungen Alle Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 €
1. Januar 2028 Sendepflicht ohne Ausnahme Alle inländischen Unternehmen (auch < 800.000 € Umsatz)

Ausnahmen: B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 € brutto, steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8–29 UStG.

XRechnung oder ZUGFeRD — welches Format passt?

Beide Formate erfüllen die gesetzlichen Anforderungen gemäß der europäischen Norm EN 16931. Der Unterschied liegt in der Handhabung:

Format Aufbau Geeignet für
XRechnung Rein maschinenlesbares XML — kein PDF, nur Datei Öffentliche Auftraggeber (Pflicht), B2B mit ERP-Integration
ZUGFeRD Hybridformat: visuelles PDF + eingebettetes XML KMU und Kanzleien — menschenlesbar UND maschinenverarbeitbar

Empfehlung für Kanzleien und KMU: ZUGFeRD ist der einsteigerfreundlichere Weg — die Rechnung sieht aus wie ein normales PDF und enthält trotzdem alle strukturierten Daten. DATEV unterstützt beide Formate nativ.

E-Rechnung mit DATEV — die Lösung für Kanzleien und Mandanten

DATEV hat seine Software vollständig auf die E-Rechnungspflicht vorbereitet. Folgende DATEV-Anwendungen unterstützen XRechnung und ZUGFeRD bereits:

  • DATEV Unternehmen Online — Empfang, Prüfung und Weiterleitung von E-Rechnungen direkt im Mandantenportal
  • DATEV Rechnungswesen — automatische Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten, weniger manuelle Erfassung
  • DATEV DMS / ELO for DATEV — revisionssichere Archivierung der strukturierten XML-Komponente (gesetzliche Aufbewahrung: 8 Jahre)
  • DATEV E-Rechnung-Schnittstellen — Integration mit Drittsystemen und ERP-Lösungen

Als freier DATEV-Lösungspartner richten wir die E-Rechnung in Ihrer bestehenden DATEV-Umgebung ein — ohne Systemwechsel, ohne Unterbrechung Ihres Betriebs.

Unsere Leistungen rund um die E-Rechnung

  • Ist-Analyse: Prüfung Ihrer aktuellen DATEV-Umgebung auf E-Rechnungs-Readiness
  • Format-Beratung: Empfehlung XRechnung oder ZUGFeRD abhängig von Ihrer Rechnungsstruktur
  • Technische Einrichtung: Konfiguration der DATEV-Module für Empfang und Versand
  • Archivierungslösung: Rechtssichere 8-jährige Aufbewahrung des strukturierten XML-Anteils
  • Schnittstellen: Anbindung an DATEV Unternehmen Online, DMS und Drittsysteme
  • Schulung: Einweisung Ihres Teams in den neuen Rechnungsprozess
  • Laufender Support: Betreuung bei Fragen und Updates nach der Einrichtung

Checkliste: Ist Ihr Unternehmen E-Rechnungs-ready?

Beantworten Sie diese 5 Fragen — wenn Sie bei einem Punkt unsicher sind, besteht Handlungsbedarf:

  • ✓ Kann Ihr System E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD empfangen und verarbeiten?
  • ✓ Ist Ihre DATEV-Version aktuell und für E-Rechnung konfiguriert?
  • ✓ Haben Sie einen Archivierungsprozess für die strukturierten XML-Dateien (8 Jahre Aufbewahrung)?
  • ✓ Sind Ihre Mitarbeiter über den neuen Rechnungseingangs-Workflow informiert?
  • ✓ Können Sie E-Rechnungen auch versenden (Vorbereitung auf Sendepflicht ab 2027)?

Noch Klärungsbedarf? Wir prüfen Ihre Umgebung kostenlos und sagen Ihnen genau, was zu tun ist.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Bin ich als kleines Unternehmen auch betroffen?
Ja — die Empfangspflicht seit 1. Januar 2025 gilt für alle inländischen B2B-Unternehmen, unabhängig von Größe oder Umsatz. Ausgenommen sind nur Kleinunternehmer gem. § 19 UStG sowie reine B2C-Rechnungen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
XRechnung ist ein reines XML-Format — maschinenlesbar, aber ohne menschenlesbares PDF. ZUGFeRD kombiniert ein normales PDF mit einem eingebetteten XML-Datensatz. Für die meisten Kanzleien und KMU empfehlen wir ZUGFeRD, da es den Übergang erleichtert.

Muss ich meine DATEV-Software aktualisieren?
In der Regel reicht eine Konfiguration der bestehenden Module — eine Neuinstallation ist meist nicht nötig. Wir prüfen Ihre aktuelle Version und richten die E-Rechnung direkt darin ein.

Wie lange dauert die Einrichtung?
Für eine typische Kanzlei oder ein KMU mit bestehender DATEV-Umgebung dauert die technische Einrichtung in der Regel einen halben bis einen Tag. Hinzu kommt eine kurze Schulung des Teams.

Wie lange müssen E-Rechnungen archiviert werden?
Der strukturierte XML-Anteil einer E-Rechnung muss 8 Jahre lang in unveränderter Form aufbewahrt werden — auch wenn die Rechnung als ZUGFeRD-PDF empfangen wurde. DATEV DMS und ELO for DATEV erfüllen diese Anforderung automatisch.

Jetzt E-Rechnung einrichten lassen

Warten Sie nicht bis zur gesetzlichen Frist. Wir analysieren Ihre DATEV-Umgebung, richten XRechnung und ZUGFeRD ein und schulen Ihr Team — damit Sie rechtzeitig startklar sind.