Die Umstellung auf DATEV Kanzleimanagement verändert, wo Kanzleien Dokumente ablegen und wie Belege mit Buchungen verbunden sind. Ein Dokument kann nach dem Wechsel weiterhin vorhanden sein, während der gewohnte Bearbeitungsweg so nicht mehr zur Verfügung steht. Wer diese Abläufe vorher durchgeht, begrenzt Rückfragen und Nacharbeiten im Tagesgeschäft.
Dieser Beitrag ordnet die DATEV-Cloud-Umstellung aus Sicht der täglichen Arbeit ein. Für Unternehmen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen ist das Thema vor allem dann wichtig, wenn ihre Steuerkanzlei deshalb die Belegbereitstellung anpasst. Alle Produktangaben stammen aus den unten verlinkten DATEV-Quellen.
DATEV-Cloud-Umstellung: was sich bei der Kanzleiorganisation ändert
DATEV Kanzleimanagement soll die bisherigen Lösungen der Eigenorganisation – compact, classic und comfort – schrittweise ablösen. Eigenorganisation bezeichnet die Software für interne Kanzleiabläufe, etwa Aufträge und Rechnungsschreibung. Cloud-Anwendungen werden dabei über das Internet bereitgestellt.
Einen gemeinsamen Umstellungstag für alle Kanzleien gibt es nicht. DATEV nennt individuelle Zeiträume und kündigt eine anstehende Umstellung nach eigener Darstellung in der Regel sechs Monate im Voraus an; Informationen und Vorbereitungsschritte sind im DATEV Umstellungscockpit gebündelt. Nach der Inbetriebnahme steht die bisherige Eigenorganisation einschließlich Dokumentenablage sowie „Post, Fristen und Bescheide“ nur noch im Lesemodus zur Verfügung.
Zwei Punkte gehören früh in die Planung: Eine Parallelnutzung beider Anwendungen ist nicht möglich, und die Funktion „Termine“ wird in DATEV Kanzleimanagement nach Herstellerangabe nicht verfügbar sein. Legen Sie deshalb fest, wer offene Vorgänge kontrolliert, Mitarbeiter einweist und Rückfragen nach dem Start bearbeitet. Wie groß der Aufwand ausfällt, hängt von den tatsächlich genutzten Funktionen ab – hier hilft eine vorausschauende DATEV-Systembetreuung.
Warum Dokumentenablage und Belegverknüpfung getrennt gehören
Eine Dokumentenablage speichert Dateien. Eine Belegverknüpfung verbindet einen bestimmten Beleg mit einem Buchungssatz oder einem Eintrag in der Steuerbearbeitung, sodass sich der Nachweis direkt aus dem fachlichen Vorgang öffnen lässt. Das sind zwei verschiedene Dinge – und genau hier liegt der Unterschied, der im Alltag auffällt.
DATEV weist darauf hin, dass Belege aus dem Modul „Dokumente“ in DATEV Kanzleimanagement nicht für diese Verknüpfungen in Buchführung und Einkommensteuer verwendet werden können. Für neue Verknüpfungen verweist der Hersteller auf die dafür vorgesehenen Anwendungen: Belege online beziehungsweise DATEV Unternehmen online für Buchführungsbelege und DATEV Meine Steuern für die Einkommensteuer.
Vorhandene Beleglinks bleiben laut DATEV abrufbar, solange die erforderlichen Programme lokal installiert sind. Vor einer Deinstallation muss deshalb geklärt sein, wie der Zugriff auf ältere Nachweise erhalten bleibt. Wer heute mit DATEV DMS arbeitet, sollte diesen Punkt besonders sorgfältig prüfen.
Für Altbestände beschreibt DATEV zusätzlich eine Archivlösung, die GoBD-konformes Arbeiten unterstützen soll; die Übernahme von Dokumenten aus der Dokumentenablage – und perspektivisch aus DATEV DMS – leisten dafür vorgesehene Umstellungsassistenten. Klären Sie trotzdem früh, welche Unterlagen Sie im Alltag wirklich wieder aufrufen müssen und über welchen Weg das künftig geschieht – das entscheidet, wie lange alte Programme noch vorgehalten werden müssen.
Ein Beispiel aus dem Kanzleialltag: Angenommen, eine Kanzlei bearbeitet für einen kleinen Betrieb jährlich wenige Rechnungen. Bisher legt eine Mitarbeiterin die Belege in der Dokumentenablage ab und verknüpft sie beim Buchen. Beim Wechsel muss für neue Belege ein geeigneter Bereitstellungsweg eingerichtet werden – die bloße Übernahme der Dateien reicht für diesen Arbeitsschritt nicht aus. Dieses hypothetische Beispiel zeigt, weshalb auch kleine Mandate in die Bestandsaufnahme gehören.
Bestandsaufnahme vor dem Wechsel zu DATEV Kanzleimanagement
Programme und Belegwege auflisten
Erstellen Sie eine kurze Übersicht der verwendeten DATEV-Programme und Zusatzlösungen. Halten Sie für jedes typische Mandat fest, wie Belege eingehen, wo sie gespeichert werden und wer sie weiterverarbeitet. Fragen Sie dabei auch nach Sonderfällen: Jahresbuchhaltungen, Vertretungen oder Belege, die ausschließlich intern bereitgestellt werden.
Den eigenen Umstellungszeitraum prüfen
Prüfen Sie anschließend den individuell mitgeteilten Zeitraum und die dafür vorgesehenen Hinweise. DATEV nennt fehlende Funktionen, etwa aus DMS oder ProCheck, als möglichen Grund für eine spätere Umstellung. Aus einer allgemeinen Ankündigung lässt sich deshalb kein verbindlicher Termin für die eigene Kanzlei ableiten.
Belegwege vereinbaren und den Ablauf testen
Mit Mandanten einen Weg festlegen
Legen Sie für jeden betroffenen Ablauf fest, welche Anwendung künftig genutzt wird, und teilen Sie Mandanten verständlich mit, ab wann sich etwas ändert und an wen sie sich bei Fragen wenden. Ein eindeutiger Übermittlungsweg verhindert, dass dieselbe Rechnung zusätzlich per E-Mail, im Portal und als Papierkopie eingeht. Klären Sie vorab auch Verträge, Einrichtung, Datenprüfung und Schulung.
Den vollständigen Vorgang testen
Testen Sie in einer dafür vorgesehenen Umgebung einen repräsentativen Vorgang vom Belegeingang bis zum späteren Wiederaufruf und kontrollieren Sie dabei Zuordnung, Lesbarkeit und Zugriffsrechte. Ein erfolgreicher Upload allein zeigt noch nicht, dass der nachfolgende Buchungsprozess funktioniert. Dokumentieren Sie das Ergebnis, benennen Sie offene Punkte und vermeiden Sie produktive Doppelbuchungen durch unkoordinierte Tests.
Sensible Daten und Altbestände schützen
Die beschriebenen Änderungen betreffen Arbeitsabläufe und Produktfunktionen. Die herangezogenen DATEV-Informationen melden dazu keinen Sicherheitsvorfall. Bei einer schlecht vorbereiteten Umstellung können jedoch organisatorische Risiken entstehen: zu weit gefasste Berechtigungen, unübersichtliche Dateikopien oder fehlender Zugriff auf benötigte Unterlagen.
Prüfen Sie persönliche Zugänge und Berechtigungen vor und nach dem Wechsel, einschließlich Vertretungen und ausgeschiedener Mitarbeiter. Verwenden Sie für Tests möglichst fiktive oder geeignet anonymisierte Daten. Bei Unterlagen aus Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gehört besonders sorgfältig geprüft, welche Angaben für den jeweiligen Buchführungszweck überhaupt benötigt werden.
Stimmen Sie außerdem ab, welche Daten gesichert werden, wer eine Wiederherstellung veranlassen darf und wie alte Nachweise zugänglich bleiben. Unkontrollierte Exporte in persönliche Ordner oder private Cloud-Speicher erschweren die Übersicht über vertrauliche Informationen. Eine geprüfte Datensicherung für Steuerkanzleien gehört deshalb vor den Wechsel, nicht danach.
Wann konkreter Handlungsbedarf besteht
Zeitnah handeln sollten Kanzleien mit angekündigtem Wechsel, ungeklärten Belegwegen oder geplanter Abschaltung bisheriger Systeme. DATEV empfiehlt für die betroffenen Belegprozesse eine Vorbereitung auf den Jahreswechsel 2026/2027; bei einer früheren Umstellung ist der Ablauf bereits unterjährig anzupassen.
Ohne konkreten Termin sind Bestandsaufnahme und Zuständigkeitsklärung der sinnvolle erste Schritt. Veränderungen an produktiven Systemen gehören mit den jeweiligen DATEV-Vorgaben abgestimmt. Geschäftsführer betroffener Mandanten können ihre Kanzlei gezielt fragen, ob sich die Belegübermittlung ändert und welche Vorbereitung dafür nötig ist.
Häufige Fragen zur DATEV-Cloud-Umstellung
Müssen alle Kanzleien sofort umstellen?
Nein. Maßgeblich ist der individuelle Zeitraum, den DATEV mitteilt und nach eigener Darstellung in der Regel sechs Monate im Voraus ankündigt. Vorbereitungen sind jederzeit vorher möglich und verkürzen später den Abstimmungsaufwand im Team.
Gehen vorhandene Belegverknüpfungen verloren?
DATEV beschreibt, dass vorhandene Beleglinks weiterhin abrufbar bleiben, solange die erforderlichen Programme lokal installiert sind. Prüfen Sie den Zugriff deshalb aktiv, bevor alte Systeme abgeschaltet oder deinstalliert werden.
Wird DATEV DMS jetzt generell abgeschaltet?
Eine sofortige allgemeine Abschaltung lässt sich aus den verwendeten DATEV-Informationen nicht ableiten. Beschrieben sind eine eigene Nachfolgelösung und unterschiedliche technische Voraussetzungen, die den Zeitpunkt der Umstellung je Kanzlei verschieben können.
Müssen Mandanten ihre Belege künftig anders senden?
Das hängt vom vereinbarten Ablauf ab. Lassen Sie sich einen geänderten Übermittlungsweg von Ihrer Kanzlei erklären und ersetzen Sie den bisherigen Weg nicht eigenständig – sonst entstehen doppelte oder fehlende Belege.
Was sollte vor dem Wechsel getestet werden?
Ein vollständiger Belegvorgang vom Eingang bis zum späteren Wiederaufruf, dazu die Zugriffsrechte und der Zugang zu Altbeständen. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, damit offene Punkte vor dem Starttermin sichtbar bleiben.
Fazit: Erst die Abläufe klären, dann umstellen
Eine geordnete DATEV-Cloud-Umstellung beginnt mit dem Blick auf die tatsächlich genutzten Arbeitsabläufe. Klare Belegwege, geprüfte Zugriffe und nachvollziehbare Tests helfen, Unterbrechungen zu vermeiden. Ein mit DATEV vertrautes IT-Systemhaus kann die technische Bestandsaufnahme und den Wechsel gemeinsam mit der Kanzlei begleiten – auch für die laufende IT-Betreuung von Steuerkanzleien.
Quellen
- DATEV – Fragen und Antworten zur Umstellung auf DATEV Kanzleimanagement (abgerufen am 16. Oktober 2026)
- DATEV – Kanzleimanagement: Vorbereitung auf den Umstieg in die Cloud (abgerufen am 16. Oktober 2026)
Umstellung gemeinsam vorbereiten
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Über den Autor
Klaus Stüber – Geschäftsführer & IT-Sicherheitsexperte. Er leitet das IT-Systemhaus Stüber Computer in Düsseldorf seit 1992. Schwerpunkte: IT-Sicherheit, DATEV-Systembetreuung und Netzwerktechnik. Fragen? Kontakt aufnehmen.





