DATEV beendet den DATEV Datenservice für Microsoft Teams als eigenständiges Produkt zum 31. Oktober 2026. Betroffen ist die Artikelnummer 90405. Die Funktion selbst bleibt Bestandteil von MyDATEV Kanzlei. Kanzleien, die den Dienst nutzen, sollten deshalb vor dem Stichtag ihren Vertrag und die verwendeten Dokumentenwege prüfen.
Eine allgemeine Abschaltung von Microsoft Teams ist damit nicht verbunden. Dieser Beitrag trennt deshalb, was DATEV ankündigt, von dem, was daraus für den Arbeitsalltag folgt – und was ohne Prüfung der eigenen Umgebung offenbleibt.
Was DATEV zum DATEV Datenservice für Microsoft Teams ankündigt
Laut DATEV enden Weiterentwicklung, Pflege und Service des Einzelprodukts; ab dem 31. Oktober 2026 kann damit nicht mehr gearbeitet werden. Der Bestellstopp gilt bereits seit dem 31. August 2025. Als Hintergrund nennt der Hersteller die Vereinfachung des Produktportfolios.
Die Ankündigung betrifft also einen bestimmten Dienst und dessen Bereitstellung. Sie beschreibt keinen Sicherheitsvorfall. Für die Praxis zählt etwas anderes: ob ein heute funktionierender Übertragungsweg auch künftig unter den passenden Voraussetzungen zur Verfügung steht. Das gehört vor den Stichtag geklärt – besonders bei Aufgaben, die regelmäßig wiederkehren.
Wofür der Dienst im Kanzleialltag eingesetzt wird
Der Datenservice verbindet Dokumentenabläufe in Teams mit DATEV-Anwendungen. Nach der veröffentlichten App-Beschreibung lassen sich Dokumente aus Teams-Kanälen beispielsweise an DATEV Unternehmen online, Meine Steuern, DATEV DMS, die Dokumentenablage oder MyDATEV Kanzlei übergeben; für bestimmte Anwendungen ist auch der Weg zurück nach Teams vorgesehen.
Das ist etwas anderes als eine vollständige, laufende Synchronisierung sämtlicher Dateien. Wer wissen möchte, ob die eigene Kanzlei betroffen ist, schaut deshalb auf die konkreten Arbeitsschritte: Wo wird ein Dokument ausgewählt? Welche App wird dabei aufgerufen? In welcher DATEV-Anwendung kommt es anschließend an?
Für Unternehmen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen entsteht daraus kein pauschaler Umstellungsbedarf. Relevant wird die Änderung erst, wenn die eigene Steuerkanzlei diesen Dienst verwendet und deshalb vereinbarte Abläufe anpasst. Bestehende Übermittlungswege sollten Mandanten erst nach Abstimmung ändern.
MyDATEV Kanzlei als vorgesehene Alternative
DATEV hat die Funktion bereits mit der Freigabe von MyDATEV Kanzlei im Januar 2025 in dessen Funktionsumfang aufgenommen. Nach Herstellerangaben fällt dafür innerhalb dieses Produkts kein zusätzliches Entgelt an.
MyDATEV Kanzlei selbst ist allerdings ein kostenpflichtiges Angebot. Es umfasst unter anderem den Austausch von Dokumenten und Nachrichten sowie Aufgaben und Freigaben; Bestellung und Einrichtung laufen über den dafür vorgesehenen Assistenten. „Ohne zusätzliche Kosten“ heißt deshalb nicht, dass alle benötigten Verträge, Microsoft-Lizenzen oder Einrichtungsleistungen kostenlos sind.
Die App-Beschreibung nennt als Voraussetzungen unter anderem die Nutzung von MyDATEV Kanzlei, eine unterstützte Teams-Version, eine DATEV-Authentifizierung wie SmartLogin und die Einrichtung der App. Ein sichtbares App-Symbol allein belegt also nicht, dass die vertraglichen und technischen Voraussetzungen geklärt sind.
Was aus den öffentlichen Quellen nicht hervorgeht, ist der Weg für die einzelne Kanzlei: Zwei DATEV-Hilfedokumente zu Einrichtung und Datenschutz ließen sich für diesen Beitrag nicht im Volltext prüfen. Ob ein bestehender Vertrag automatisch übergeht und welche Schritte in Ihrer Umgebung nötig sind, klären deshalb nur Ihre Vertragsunterlagen und ein Blick in die eigene Konfiguration.
Vertrag, Nutzung und Zugänge prüfen
1. Vertrag und tatsächliche Nutzung klären
Kontrollieren Sie die vorhandenen DATEV-Verträge und Bestellungen: Wird das bisherige Einzelprodukt geführt, und ist MyDATEV Kanzlei bereits verfügbar? Offene Vertragsfragen gehören zum zuständigen DATEV-Ansprechpartner. Aus der Kündigungsmitteilung allein lässt sich keine automatische Vertragsumstellung ableiten.
Erstellen Sie anschließend eine kurze Übersicht der verwendeten Übertragungen – Ausgangsort, Zielanwendung, zuständige Person und Häufigkeit. Auch selten genutzte Vorgänge wie der Austausch von Jahresabschlussunterlagen gehören hinein.
2. Einrichtung und Zugänge kontrollieren
Lassen Sie die vorhandene App-Konfiguration und die Voraussetzungen für den weiteren Betrieb prüfen. Mitarbeitende brauchen persönliche, funktionsfähige Zugänge. Prüfen Sie dabei auch Vertretungen: Ein Verfahren, das nur mit dem Konto einer einzelnen Person funktioniert, unterbricht den Ablauf bei Urlaub oder Krankheit.
Testen und Zuständigkeiten festlegen
3. Einen vollständigen Vorgang testen
Testen Sie mit geeigneten fiktiven Unterlagen jeden tatsächlich benötigten Übertragungsweg. Prüfen Sie nicht nur die Erfolgsmeldung, sondern öffnen Sie das Dokument in der Zielanwendung: Stimmen Mandant, Ablageort und Berechtigungen? Ist die Datei vollständig lesbar? Wird auch eine Rückübertragung genutzt, gehört sie in den Test.
Ein hypothetisches Beispiel: Eine Kanzlei bespricht einen Abschlussentwurf in einem Teams-Kanal und übergibt die fertige Fassung an DATEV DMS. Im Test muss erkennbar sein, welche Version abgelegt wurde und wer darauf zugreifen kann. Eine zusätzliche Kopie ohne eindeutige Zuordnung führt später zu Rückfragen.
4. Zuständigkeiten und Ersatzverfahren festlegen
Informieren Sie die betroffenen Mitarbeitenden über den bestätigten Ablauf und benennen Sie eine Ansprechperson für Störungen. Dokumentieren Sie offene Punkte mitsamt Verantwortlichen. Lässt sich die Einrichtung nicht rechtzeitig abschließen, vereinbaren Sie einen freigegebenen Ersatzweg – und vermeiden Sie spontane Ausweichlösungen über private Postfächer oder persönliche Cloud-Speicher.
Dokumentenbestand und Zugriffsrechte getrennt betrachten
Dateien in Teams-Kanälen werden grundsätzlich in SharePoint gespeichert; OneDrive dient unter anderem der persönlichen Dateiablage innerhalb von Microsoft 365. Ein Übertragungsdienst und der Speicherort einer Datei sind also zwei verschiedene Bestandteile des Arbeitsablaufs.
Prüfen Sie für wichtige Unterlagen, wo die maßgebliche Fassung liegt und ob bereits übertragene Dokumente in DATEV auffindbar sind. Löschen Sie keine Ausgangsdatei allein deshalb, weil eine Übertragung angestoßen wurde. Diese Bestandsprüfung ergänzt Ihre Regeln zu Aufbewahrung und Datensicherung in der Steuerkanzlei – sie ersetzt sie nicht.
Kontrollieren Sie außerdem die Freigaben in Microsoft 365 und die Rechte in der Zielanwendung jeweils gesondert. Microsoft beschreibt Wege, externe Zugriffe gezielt einzuschränken und Dateien nur bestimmten Empfängern bereitzustellen. Für Kanzleien ist dabei besonders wichtig, dass Unterlagen eines Mandanten nicht versehentlich anderen zugänglich werden.
Mandanten, die Unterlagen bisher über einen Teams-Kanal bereitstellen, fragen am besten direkt in ihrer Kanzlei nach, ob sich der Weg ändert und ab wann. Wichtig ist, dass beide Seiten denselben Weg verwenden, bevor der Stichtag erreicht ist – sonst liegen Belege doppelt oder gar nicht dort, wo sie gebraucht werden.
Häufige Fragen zum DATEV Datenservice für Microsoft Teams
Wird Microsoft Teams zum Stichtag abgeschaltet?
Nein. Die DATEV-Mitteilung betrifft ausschließlich das eigenständige DATEV-Produkt mit der Artikelnummer 90405. Microsoft Teams selbst ist als Plattform nicht betroffen und läuft unverändert weiter. Betroffen ist allein der Übertragungsdienst zwischen beiden Systemen.
Müssen alle DATEV-Kunden jetzt handeln?
Nein. Prüfen sollten vor allem Kanzleien, die den beschriebenen Dienst tatsächlich einsetzen. Für Mandanten hängt der Handlungsbedarf davon ab, welcher Dokumentenaustausch mit der Kanzlei vereinbart ist.
Muss die Teams-App neu eingerichtet werden?
Das lässt sich ohne Prüfung der vorhandenen Umgebung nicht pauschal beantworten. Kontrollieren Sie Vertrag, Voraussetzungen und Konfiguration und testen Sie anschließend genau die Funktionen, die Sie im Alltag wirklich brauchen.
Werden vorhandene Dokumente gelöscht?
Die Kündigungsmitteilung kündigt keine allgemeine Löschung an. Prüfen Sie trotzdem Speicherorte und Zugriffsmöglichkeiten, damit benötigte Unterlagen im Tagesgeschäft auffindbar bleiben und nichts allein in Teams liegt.
Was ist vor dem 31. Oktober 2026 besonders wichtig?
Die tatsächliche Nutzung klären, den weiteren Betrieb abstimmen und die wichtigsten Übertragungen testen. Umfangreichere Aufräumarbeiten lassen sich danach planen, solange keine konkreten Zugriffsprobleme bestehen. Entscheidend ist, dass jeder benötigte Weg vorher einmal vollständig funktioniert hat.
Fazit: Jetzt prüfen, nicht am Stichtag
Für betroffene Kanzleien lohnt sich die gezielte Prüfung jetzt. Ein geklärter Vertrag, getestete Dokumentenwege und eindeutige Zuständigkeiten verhindern Unterbrechungen im Tagesgeschäft. Wer ohnehin vor dem Wechsel auf DATEV Kanzleimanagement steht, prüft beides am besten zusammen – ein mit DATEV vertrautes IT-Systemhaus kann die technische Einrichtung dabei begleiten.
Quellen
- DATEV – DATEV Datenservice für Microsoft Teams, Kündigung (abgerufen am 19. Oktober 2026)
- Microsoft Marketplace – DATEV Datenservice für Microsoft Teams, App-Beschreibung
- DATEV – MyDATEV Kanzlei
- Microsoft Learn – Geschäftsanforderungen für SharePoint und OneDrive
- Microsoft Learn – Dateispeicherung und Freigabe in Microsoft 365 einrichten
Dokumentenwege vor dem Stichtag prüfen lassen
Sie möchten wissen, ob Ihre Kanzlei betroffen ist und was bis zum 31. Oktober zu klären ist? Wir nehmen die genutzten Übertragungswege auf, prüfen Voraussetzungen, Zugänge und Berechtigungen und testen die benötigten Vorgänge mit Ihnen. Rufen Sie uns an unter 0211 9779958 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Über den Autor
Klaus Stüber – Geschäftsführer & IT-Sicherheitsexperte. Er leitet das IT-Systemhaus Stüber Computer in Düsseldorf seit 1992. Schwerpunkte: IT-Sicherheit, DATEV-Systembetreuung und Netzwerktechnik. Fragen? Kontakt aufnehmen.





