Die DATEV Mandantenverwaltung RZ wird zum 1. Juli 2026 abgeschaltet. Ab diesem Stichtag verwalten Kanzleien und steuerlich beratene Unternehmen ihre im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Mandantenbestände ausschließlich über die Cloud-Anwendung MyDATEV Bestandsmanagement im Browser. Die bisherige, lokal installierte Anwendung steht dann nicht mehr zur Verfügung.
Dieser Beitrag erklärt verständlich, was sich ändert, wer betroffen ist und welche Schritte jetzt sinnvoll sind — damit Sie auch nach dem Stichtag ohne Unterbrechung arbeitsfähig bleiben. Termine, Dokumentennummern und Verfahrenswege sollten Sie vor wichtigen Entscheidungen direkt bei DATEV prüfen, da sich solche Angaben ändern können.
Was ändert sich bei der DATEV Mandantenverwaltung zum 1. Juli 2026?
DATEV stellt die lokal installierte Anwendung Mandantenverwaltung RZ zum 1. Juli 2026 ein. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Verwaltung der Mandantenbestände im DATEV-Rechenzentrum ausschließlich über die Cloud-Anwendung MyDATEV Bestandsmanagement.
Kurz beantwortet
Wer Mandantenbestände im DATEV-Rechenzentrum bisher über eine lokal installierte Anwendung verwaltet hat, nutzt dafür ab dem 1. Juli 2026 eine Online-Anwendung im Browser. Die Daten selbst bleiben am bisherigen Speicherort — es ändert sich nur der Weg, über den Sie sie verwalten.
Welche Funktionen wechseln in die Cloud?
Folgende Aufgaben, die bisher in der lokalen Anwendung erledigt wurden, stehen ab dem Stichtag nur noch online zur Verfügung:
- Bestände löschen — auch über mehrere Jahre, Programme und Mandanten hinweg
- Mitgliedschaftsinterne Überträge erfassen
- Daten exportieren, etwa Prüfungsdaten, das Lohn-Archiv sowie Unterlagen zur steuerlichen Außenprüfung
- RZ-Mandantennamen bearbeiten
Die Funktionen selbst bleiben erhalten. Es ändert sich vor allem der Weg, über den Sie darauf zugreifen. Für Kanzleien ist das ein guter Anlass, die laufende DATEV-Systembetreuung insgesamt zu prüfen.
Wichtige Begriffe verständlich erklärt
DATEV-Rechenzentrum
Das DATEV-Rechenzentrum ist ein zentraler, professionell betriebener Speicherort, in dem viele Kanzleien ihre Mandantendaten ablegen. Die Daten liegen damit nicht auf dem eigenen Server, sondern bei DATEV.
On-Premise-Anwendung
On-Premise bedeutet, dass ein Programm lokal auf einem Rechner oder Server im eigenen Haus installiert ist. Genau diese lokale Variante der Mandantenverwaltung wird abgelöst.
Cloud-Anwendung
Eine Cloud-Anwendung läuft nicht auf dem eigenen Gerät, sondern wird über das Internet im Browser genutzt. MyDATEV Bestandsmanagement ist eine solche Anwendung — eine gesonderte Installation entfällt. Wie der Schritt in die Cloud organisatorisch gelingt, zeigt auch unser Beitrag zu DATEV Unternehmen online.
Wie funktioniert der Zugang zu MyDATEV Bestandsmanagement?
Der Zugriff erfolgt über die gewohnte DATEV-Authentifizierung, etwa per DATEV SmartCard, DATEV mIDentity oder DATEV SmartLogin. Anschließend lässt sich die Anwendung über einen Direktlink im Browser öffnen.
Der von DATEV genannte Ablauf in Kurzform:
- An DATEV anmelden und die Anwendung aufrufen
- Die eigene Beraternummer auswählen und bestätigen
- Die Mandantenliste öffnet sich
- Die gewünschte Aktion über das Aktionen-Symbol neben dem jeweiligen Bestand auswählen
- Über eine Merkliste mehrere Aktionen sammeln und gemeinsam ausführen
Was sollten Unternehmen vorab prüfen?
Ein Punkt wird in der Praxis leicht übersehen: Für die Nutzung von MyDATEV Bestandsmanagement werden passende Rechte in der Rechteverwaltung online benötigt. Ohne diese Berechtigung kann die Anwendung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden.
Sinnvoll ist daher, vor dem Stichtag folgende Fragen zu klären:
- Wer in Ihrem Haus übernimmt künftig die Bestandsverwaltung?
- Verfügen diese Mitarbeiter über die nötigen Rechte?
- Funktioniert die Anmeldung per SmartCard, mIDentity oder SmartLogin zuverlässig?
Wer diese Fragen frühzeitig klärt, vermeidet Verzögerungen direkt nach der Umstellung.
DATEV Mandantenverwaltung: Warum das Thema praktisch relevant ist
Die Verwaltung von Mandantenbeständen gehört zum Tagesgeschäft vieler Kanzleien und steuerlich beratener Unternehmen. Funktioniert der Zugang nach dem Stichtag nicht, können Aufgaben wie das Löschen alter Bestände oder das Exportieren von Prüfungsdaten ins Stocken geraten.
Das betrifft besonders Zeiträume mit festen Fristen, etwa im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung. Der Aufwand für die Umstellung selbst ist überschaubar. Wichtig ist vor allem, die Berechtigungen rechtzeitig zu prüfen und die zuständigen Mitarbeiter mit dem neuen Ablauf vertraut zu machen.
So bereiten Sie sich Schritt für Schritt vor
Damit die Umstellung reibungslos gelingt, hat sich ein einfaches Vorgehen bewährt. Zunächst legen Sie fest, welche Personen im Unternehmen künftig für die Bestandsverwaltung zuständig sind. Anschließend prüfen Sie, ob diese Personen über die erforderlichen Rechte in der Rechteverwaltung online verfügen, und ergänzen fehlende Berechtigungen rechtzeitig.
Im nächsten Schritt testen Sie die Anmeldung an MyDATEV Bestandsmanagement, idealerweise einige Tage vor dem Stichtag. So bleibt genug Zeit, um eventuelle Probleme mit SmartCard, mIDentity oder SmartLogin zu beheben. Eine kurze, gemeinsame Einweisung sorgt zudem dafür, dass alle Beteiligten den neuen Ablauf kennen, bevor er im Tagesgeschäft benötigt wird.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die Umstellung?
Nach Angaben von DATEV ab dem 1. Juli 2026. Den genauen Termin sollten Sie vor wichtigen Schritten bei DATEV bestätigen lassen.
Bleiben meine Daten erhalten?
Ja. Es ändert sich der Verwaltungsweg, nicht der Speicherort. Die Mandantenbestände verbleiben im DATEV-Rechenzentrum.
Muss ich etwas installieren?
Nein. MyDATEV Bestandsmanagement ist eine Online-Anwendung und wird über den Browser genutzt. Eine lokale Installation ist nicht erforderlich.
Was brauche ich, um die Anwendung nutzen zu können?
Eine gültige DATEV-Authentifizierung, zum Beispiel SmartCard, mIDentity oder SmartLogin, sowie die passenden Rechte in der Rechteverwaltung online.
Was passiert, wenn ich nichts unternehme?
Die bisherige lokale Anwendung steht nach dem Stichtag nicht mehr zur Verfügung. Ohne vorbereitete Zugänge und Rechte kann die Bestandsverwaltung dann nicht wie gewohnt fortgesetzt werden.
Wo finde ich weitere Informationen?
DATEV stellt im DATEV Hilfe-Center entsprechende Dokumente bereit. Die konkreten Dokumentennummern sollten Sie direkt bei DATEV nachschlagen, da sich Inhalte und Verweise ändern können.
Fazit
Die Umstellung von der lokalen DATEV Mandantenverwaltung RZ auf MyDATEV Bestandsmanagement ist eine technische Anpassung mit klarer Frist. Die Funktionen bleiben weitgehend gleich, der Zugriff erfolgt künftig online. Der wichtigste Vorbereitungsschritt ist die rechtzeitige Prüfung der Berechtigungen sowie eine kurze Einweisung der zuständigen Mitarbeiter.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Haus alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein erfahrenes IT-Systemhaus die Umstellung begleiten. Als IT-Spezialist für DATEV-Kanzleien prüfen wir die Rechte, testen die Zugänge und unterstützen Ihre Mitarbeiter beim Einstieg — damit der Übergang ohne Unterbrechung gelingt.
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Über den Autor
Klaus Stüber – Geschäftsführer & IT-Sicherheitsexperte. Er leitet das IT-Systemhaus Stüber Computer in Düsseldorf seit 1992. Schwerpunkte: IT-Sicherheit, DATEV-Systembetreuung und Netzwerktechnik. Fragen? Kontakt aufnehmen.





